Beitragsbemessungsgrenze Private Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung ist in Deutschland eine Sozialversicherung, über die Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze pflichtversichert sind. Die Beiträge werden durch einen einheitlichen prozentualen Beitragssatz bestimmt, der vom Bruttoeinkommen berechnet wird und der je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer zu tragen ist. Die Beitragsbemessungsgrenze stellt den Höchstsatz des Kassenbeitrags fest. Durch den prozentualen Beitrag ist sichergestellt, dass jeder Arbeitnehmer in Abhängigkeit seines Einkommens die gleichen Leistungen in die gesetzliche Krankenversicherung einbringt. Um zu verhindern, dass Arbeitnehmer mit überdurchschnittlichem Einkommen zu hoch belastet werden, gibt es die Beitragsbemessungsgrenze (aktuell im Jahr 2010 45.000 Euro jährlich). Höhere Beiträge in die GKV werden nur bis zu diesem Einkommen berechnet, höhere Einkommen werden nicht mehr herangezogen. Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze können unter Umständen in die PKV wechseln, wenn das Einkommen auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. In diesem Fall zeigt unser PKV Preis und Leistungsvergleich die besten und günstigsten Konditionen einer individuellen privaten Krankenversicherung.