Jahresarbeitsentgeltgrenze private Krankenversicherung

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze, die auch als Versicherungspflichtgrenze bezeichnet wird, gibt an, bis zu welchem Einkommen eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung vorhanden ist. Zu beachten ist jedoch, dass die Befreiung von der Versicherungspflicht erst dann beantragt werden kann, wenn das Einkommen in drei aufeinander folgenden Jahren diese Grenze überschreitet. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wurde von der Bundesregierung für das Jahr 2010 auf 49.950 Euro festgelegt und jährlich den allgemeinen Lohnsteigerungen angepasst. Arbeitnehmer, deren Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, können sich somit privat versichern und alle Vorteile der privaten Krankenkasse nutzen. Unser Online Private Krankenversicherung Preisvergleich zeigt Ihnen auf einen Blick, welche Versicherungsunternehmen die besten Preise bieten und wo Sie leistungsstarke Tarife finden.