Wartezeit bei Private Krankenversicherung
In den ersten Monaten nach Vertragsbeginn können die privaten Krankenversicherungen Wartezeiten vereinbaren. Erst nach dieser Zeit werden dann Leistungen fällig. Die allgemeine Wartezeit beträgt dabei drei Monate, und zwar für ambulante Leistungen sowie für Medikamente und Massagen. Bei Zahnleistungen, Schwangerschaft oder Psychotherapie hingegen gelten die besonderen Wartezeiten, die bis zu acht Monate betragen können. Einzelne Versicherungen setzen diese Wartezeit aber auch auf fünf Monate herab. Um herauszufinden, welche Wartezeit Sie einhalten müssen, steht Ihnen unser Preisvergleich der privaten Krankenversicherungen zur Verfügung. Sie können hier die jeweiligen Wartezeiten für die Krankenversicherungstarife prüfen und auch gleichzeitig die Preise Ihrer Versicherung berechnen.