Private Krankenversicherung versicherungspflichtgrenze 2010 und 2011?

Die Versicherungspflichtgrenze ist eine Einkommensgrenze aus dem Sozialrecht. Sie liegt aktuell bei 49.950 Euro. Arbeitnehmer, deren Einkommen drei Jahre die jährlich von der Bundesregierung festgelegte Versicherungspflichtgrenze überschreiten, können in die private Krankenversicherung wechseln. Voraussetzung für diesen Wechsel ist die Befreiung von der Versicherungspflicht für Arbeitnehmer. Wer von der Versicherungspflicht befreit wurde, kann seine gesetzliche Krankenkasse mit einer zweimonatigen Frist kündigen und eine private Krankenversicherung wählen. Damit erlangen Arbeitnehmer dann einen weitergehenden Versicherungsschutz und können alle Vorteile der privaten Krankenversicherung nutzen. In unserem Preisvergleich zur privaten Krankenkasse finden sich zahlreiche verschiedene Tarife zur PKV, die nach Eingabe des Alters und des Geschlechts miteinander verglichen werden können.